Suchfunktion


Örtlicher Zuständigkeitsbereich:


Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ist - nach Auflösung der Generalstaatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgerichts zum 31.12.2004 - eine von nunmehr 24 Generalstaatsanwaltschaften im Bundesgebiet. In Baden-Württemberg gibt es eine Generalstaatsanwaltschaft (GStA) in Karlsruhe (für Baden) und eine in Stuttgart (für Württemberg).

Örtlich zuständig ist die GStA Stuttgart - abgesehen von einigen landesweiten Zuständigkeiten - für den Bereich des Oberlandesgerichts Stuttgart mit seinen 8 Landgerichten und 56 Amtsgerichten. Dieser Bezirk umfasst den gesamten württembergischen Raum mit den Regierungsbezirken Nordwürttemberg und Südwürttemberg-Hohenzollern sowie teilweise zu Baden gehörendes Gebiet, was dadurch begründet ist, dass die Bezirke der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe aus historischen Gründen nicht denen der Regierungsbezirke entsprechen. In diesem Gebiet leben knapp 6 Millionen Menschen (31.12.2012: 5.720198 Einwohner) Unter den 24 Generalstaatsanwaltschaften im Bundesgebiet sind nur jene in Hamm (ca. 9,05 Millionen E.), in München (ca. 6,94 Millionen E.) und in Frankfurt/M. (ca. 6,09 Millionen E.) für eine größere oder etwa gleich große Einwohnerzahl verantwortlich.

Zum Bezirk der GStA Stuttgart gehören die acht württembergischen Staatsanwaltschaften in Ellwangen, Hechingen, Heilbronn (mit einer Zweigstelle in Schwäbisch Hall), Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Ulm.

 

 

 

 

Bild zeigt Karte von Baden-Württemberg

Fußleiste