Suchfunktion
Ausbildung in der Justiz
Weiterleitung auf das Internetportal des Justizministeriums Baden-Württemberg
- zur Informationsseite "Ausbildung für justizinterne Ausbildungs- und Studiengänge"
- zur Informationsseite "Informationen zum Vorbereitungsdienst durch die Oberlandesgerichte"
Ausbildung der Rechtsreferendare
Nach dem rechtswissenschaftlichen Studium, das mit dem Ersten juristischen Staatsexamen abgeschlossen wird, folgt der Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat. Dies ist eine Ausbildung, die dem Erwerb der Befähigung zum Amt des Staatsanwaltes oder Richters dient, diese Befähigung ist Voraussetzung für die Ausübung auch anderer juristischer Berufe, zum Beispiel in der Verwaltung oder als Rechtsanwalt. In diesem praktischen Vorbereitungsdienst soll der Referendar lernen, seine im Studium erworbenen theoretischen Rechtskenntnisse in der Rechtspraxis anzuwenden und umzusetzen.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in verschiedene Pflichtstationen, die Tätigkeiten bei Justiz, Verwaltung und Rechtsanwälten umfassen.
In diesem Rahmen ist auch eine mehrmonatige Ausbildungsphase bei der Strafjustiz vorgesehen, die wahlweise bei der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht abgeleistet werden kann.
Die den Staatsanwaltschaften zugewiesene Referendare werden in der Behörde einer Staatsanwältin oder einem Staatsanwalt zugeordnet, die während der Stationsdauer für die Ausbildung der Referendare verantwortlich sind. Dies verfolgt den Zweck, die Referendare in der praktischen Anwendung ihrer an der Universität erworbenen Rechtskenntnisse zu fördern und diese weiter auszubauen.
Ferner sollen die Referendare mit dem beruflichen Tagesablauf und der Arbeitsweise im Tätigkeitsgebiet der Staatsanwaltschaft vertraut gemacht werden. Daneben werden die Referendare mit der Anklagevertretung vor den Strafrichtern bei den Amtsgerichten des Bezirkes der jeweiligen Staatsanwaltschaft, dem sogenannten Sitzungsdienst, betraut, auf den sie durch einen speziellen dreitägigen Plädierkurs vorbereitet werden.
Außerdem stellen die Staatsanwaltschaften auch aus ihren Reihen erfahrene Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die den stationsbegleitenden Unterricht abhalten. In diesem wird den Referendaren praxisbezogen das theoretische Wissen für ihre Tätigkeit vermittelt. Hierzu werden ein Einführungslehrgang, Unterricht in Arbeitsgemeinschaften und Sonderlehrveranstaltungen angeboten.
Weitere Informationen des Justizministeriums finden Sie unter obigen Links.