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Gruppenpraktikum der Rechtsstudenten

Zur Vorbereitung auf das Erste juristische Staatsexamen hat jeder Student der Rechtswissenschaften an einer praktischen Studienzeit teilzunehmen. Diese kann er bei allen Stellen seiner Wahl im In- und Ausland ableisten, die geeignet sind, dem Studenten eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln.

Die Staatsanwaltschaften bieten regelmäßig Praktika für Studenten der Rechtswissenschaft in Form von Gruppenausbildungen an, welche jeweils in den Semesterferien im Frühjahr und Sommer ausgerichtet werden. Über einen Zeitraum von vier Wochen wird dabei ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm angeboten.

Die Zahl der Teilnehmerplätze ist üblicherweise beschränkt, um die Effektivität dieser Gruppenausbildung für den einzelnen Teilnehmer zu gewährleisten. Für nähere Informationen wenden sich interessierte Studenten an die einzelnen Staatsanwaltschaften bzw. Amtsgerichte.

Weitere Einzelheiten werden vom Justizministerium Baden-Württemberg durch entsprechenden Aushang bei den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten bekanntgegeben.

Hierbei wird auch auf die Voraussetzungen für eine Teilnahme und den notwendigen Inhalt des Zulassungsgesuches hingewiesen. Es sind im einzelnen Angaben erforderlich zu:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift (Straße, Postleitzahl und Wohnort, eventuell Telefonnummer),
  • Geburtstag und –ort,
  • besuchte Universität und zur Zeit belegtes Semester,
  • Versicherung, daß es sich um keine Mehrfachbewerbungen handelt.

Der im Aushang des Justizministeriums Baden-Württemberg angegebene Anmeldeschluss ist unbedingt zu beachten. Ein Anspruch auf Zulassung zur Gruppenausbildung oder Zuteilung zu einer bestimmten Gruppe besteht nicht.

 

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