Suchfunktion


Die grundsätzlichen Aufgaben einer Generalstaatsanwaltschaft


Jede Generalstaatsanwaltschaft ist die dienstvorgesetzte Behörde der Staatsanwaltschaften ihres Bezirks. Dies bedeutet:

Der Generalstaatsanwaltschaft obliegt die Personal- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften. Dies dient einer einheitlichen und gleichmäßigen Entscheidungspraxis in ihrem Bezirk.

Dazu gehört, dass die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften ständig überprüft wird. Zu diesem Zweck findet in regelmäßigen Abständen eine förmliche „Nachschau“ vor Ort statt, bei der die Strukturen und Abläufe der Behörden - vor allem die ordnungsgemäße Abwicklung der einzelnen Ermittlungsverfahren - kontrolliert werden.

Dies wird auch daurch gewährleistet dass die nachgeordneten Staatsanwaltschaften gehalten sind, die Generalstaatsanwaltschaft durch Berichte umgehend und laufend über bedeutsame Vorgänge zu informieren und über die Zahl der Verfahren zu unterrichten, die mehr als 12 Monate unerledigt sind.

So ist die Generalstaatsanwaltschaft in der Lage, die Sach- und Rechtslage zu prüfen und notfalls per Weisung in die Fallbearbeitung einzugreifen.

Zur Fachaufsicht gehört auch, dass die Generalstaatsanwaltschaft zur Entscheidung berufen ist, wenn gegen eine Einstellungsverfügung einer Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben wird.

Jede Generalstaatsanwaltschaft nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Oberlandesgericht wahr:

Dazu gehört die Bearbeitung von Revisionen in Strafsachen und von Rechtsbeschwerden in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die GStA ist auch für die Antragstellung bei Haftprüfungen, bei Beschwerdeentscheidungen und bei Entscheidungen im sogenannten Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht zuständig.


Jede Generalstaatsanwaltschaft ist ferner für folgende weitere Aufgaben zuständig

  • für den Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit dem Ausland;
  • für ausländische Auslieferungsersuchen;
  • für Anwaltsgerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte;
  • für Berufsgerichtssachen gegen Steuerberater;
  • für Kartellsachen;
  • für die Vertretung des Landes, soweit im Justizbereich Ersatzansprüche geltend gemacht werden;
  • für die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen;
  • gegenüber dem Justizministerium - dem sie unmittelbar unterstellt ist - für die Berichterstattung in einzelnen Verfahren sowie für die  Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen;
  • für alle sonstigen Aufgaben einer Mittelbehörde (zwischen dem Justizministerium und den einzelnen Staatsanwaltschaften) in Verwaltungsangelegenheiten.


Die besonderen Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart:

 

In verschiedenen strafrechtlichen Bereichen ist die GStA Stuttgart für das gesamte Land Baden-Württemberg zuständig.

So bearbeitet sie alle Staatsschutzverfahren (d.h. Verfahren wegen Terrorismus oder Spionage), die der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an sie abgegeben hat.


Außerdem gibt es bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart folgende Zentralstellen:

  • Zentralstelle für die Bekämpfung der Staatsschutzkriminalität
    (Ansprechpartner: Leitender Oberstaatsanwalt Altemeier).
  • Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften
    (Ansprechpartnerin: Oberstaatsanwältin Grgić).
  • Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität (ZOK) zur Koordination überörtlicher Ermittlungskomplexe der organisierten Kriminalität und als Clearingstelle für Anfragen aus dem In- und Ausland
    (Ansprechpartner: Oberstaatsanwalt Beck) 
  • Kontaktstelle für das Europäische Justizielle Netz zur Herstellung und Vermittlung zweckdienlicher Direktkontakte zwischen den an der Strafverfolgung beteiligten europäischen Staaten
    (Ansprechpartner: Oberstaatsanwalt Beck).
  • Schließlich sind bei der GStA Stuttgart seit Anfang Dezember 2009 die Vertreter der Justiz angesiedelt, die in der beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg eingerichteten Gemeinsamen Zentralstelle KURS (= ressortübergreifende Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern) mitarbeiten (Ansprechpartner: Oberstaatsanwalt Kuhn)


Antisemitismusbeauftragter für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Oberstaatsanwältin Cathrin Maak

- Der Antisemitismusbeauftragte übernimmt die Funktion einer zentralen Fortbildungs- und Koordinierungsstelle für die staatsanwaltschaftliche Praxis.

- Er soll auf eine einheitliche, umfassende und konsequente staatsanwaltschaftliche Verfolgung antisemitischer Straftaten hinwirken, soweit eine solche Intervention im Einzelfall erforderlich ist.

- Zugleich obliegt ihm die Durchführung von themenspezifischen Fortbildungen für die mit derartigen Ermittlungsverfahren befassten staatsanwaltschaftlichen Dezernentinnen und Dezernenten.

- Außerdem ist er zentraler Ansprechpartner für Fragen der strafrechtlichen Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten für in- und ausländische jüdische Einrichtungen und Interessenvertretungen, für Behörden sowie für den Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.




Fußleiste