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Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y

Unsere Geschäftsbelastung wird vor allem durch die sogenannten PEBB§Y-Zahlen abgebildet. Nach diesen Zahlen errechnet sich - unter Zugrundelegung des Umstands, dass die PEBB§Y-Zahlen bei einem Deckungsgrad von 100 % von einer Normalausstattung ausgehen - die personelle Besetzung bei den Staatsanwaltschaften.

Das bundesweit anerkanne Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y wurde im Jahr 2014 mit umfangreichen Erhebungen in nahezu allen Bundesländern neu ermittelt.



  Bei PEBB§Y (= Personalbedarfsberechnungssystem) handelt es sich um ein seit wenigen Jahren bundesweit anerkanntes System, mit dem der Personalbedarf in der Justiz berechnet werden kann, nachdem aufgrund von repräsentativen Erhebungen die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro definiertem Geschäft ermittelt worden war. So wurde z.B. festgestellt, dass der Staatsanwalt im Schnitt für die Bearbeitung eines Kapitalverbrechens 2.000 Minuten und einer allgemeinen Strafsache (etwa Diebstahl oder Betrug) 95 Minuten benötigt.

 

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