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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://generalstaatsanwaltschaft-stuttgart.justiz-bw.de

 

1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2.   Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)      Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG         

  • Bilder ohne Informationsgehalt sind teilweise noch nicht mit leeren Alt-Attributen ausgestattet.
  • in Ausnahmefällen sind Diagramme und Grafiken noch nicht mit Textalternativen umschrieben.
  • Einzelne Formulare und PDF-Dokumente können derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Noch fehlende Syntaxanalyse (9.4.1.1 nach Norm EN 301549).
  • Veröffentlichung von Informationen in "Leichte Sprache" sind in Arbeit.
  • Veröffentlichung von Informationen in Gebärdensprache sind in Arbeit.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

b)      Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.



3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.10.2025 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.10.2025 überprüft.



4.   Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Werastr. 23
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/212-0
Fax: 0711/212-2899
E-Mail: poststelle@genstastuttgart.justiz.bwl.de 

 

5.   Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite de nicht barrierefrei zugänglich, können Sie sich jederzeit an die in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 123 39375 
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/ 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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