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Pressemitteilung zum Thema Hasskriminalität vom 12.02.2020
Datum: 12.02.2020
Kurzbeschreibung:
Hasskriminalität muss konsequent bekämpft werden. Die anzeigebedingt
kleine Zahl der aktuell geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
wird der von Hass, Ausgrenzung und Einschüchterung
ausgehenden Gefahr für unsere Demokratie nicht gerecht.
Mit der Einführung einer Meldepflicht für Betreiber sozialer Netzwerke
kann die strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität
nachhaltig intensiviert werden, was ausdrücklich zu begrüßen wäre.
Zum Nulltarif ist dies allerdings nicht zu haben. Mit der Meldepflicht
werden zusätzliche Ermittlungsverfahren in sechsstelliger Größenordnung
auf die Ermittlungsbehörden der Länder zukommen. Ohne
die Bereitstellung des dafür erforderlichen Personals wird der von
einer Meldepflicht erwartete Effekt verpuffen.
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