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Pressemitteilung zum Thema Ladendiebstahl vom 12.02.2020

Datum: 12.02.2020

Kurzbeschreibung: 

Ladendiebstahl wird in Baden-Württemberg konsequent verfolgt. Klagen der Einzelhandelsverbände sind ohne Grundlage.
Das Ergebnis einer Sonderauswertung der von einer großen Drogeriekette im Jahr 2018 erstatteten Diebstahlsanzeigen belegt ein strenges Vorgehen der württembergischen Staatsanwaltschaften. In 63 % aller Verfahren wurden Sanktionen verhängt, eine Quote, die im Vergleich zu den meisten anderen Delikten weit überdurchschnittlich ist.
Das Unternehmen erhielt nur in rund 5 % aller Fälle eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens, weil die hierfür notwendigen Anträge offenbar meist nicht gestellt werden. Ladeninhabern ist zu empfehlen, solche Anträge mit ihrer Strafanzeige zu stellen.


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